Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.

Kontakt: Friedenstr. 11, 47053 Duisburg .:. Tel: 0203 - 93 51 570 .:. E-Mail: info@aric-nrw.de .:. Web: www.aric-nrw.de

Das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. ist seit über 10 Jahren eine praxisorientierte Anlaufstelle für in der antirassistischen Arbeit Tätige. Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, engagierte Menschen und Initiativen in ihrer Arbeit gegen Diskriminierung und Rassismus auf vielfältige Weise zu unterstützen. Ziel ist es, Maßnahmen und Regelungen zur Gleichstellung gegen rassistische Diskriminierung in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu etablieren.

ARIC-NRW e.V. ist Preisträger des Wettbewerbes „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz“.

Interkulturelle und antirassistische Bildungsarbeit

ARIC-NRW e.V. führt u.a. Projekte für Jugendliche, Schulen sowie für MultiplikatorInnen aus Jugendarbeit und Schule durch. Mittlerweile haben wir mit über 100 Schulen zusammengearbeitet und auf großen Veranstaltungen Seminare und Trainings durchgeführt. Neben den unten beschriebenen Trainings bieten wir Know-how und Informationen zu den Themen Rassismus, Diskriminierung, Schule und Gewalt, interkulturelle Pädagogik und antirassistische Bildung an.

Das Trainingsangebot:

Fortbildungsprogramm herunterladen

Antidiskriminierungsarbeit

Seit 1997 fördern die Landesregierungen von NRW unser Antidiskriminierungsprojekt. Die verstärkten Bemühungen des Landes NRW um das Thema Integration und die Auseinandersetzung um die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zeigen, dass für die Antidiskriminierungsarbeit weiterhin sehr große Herausforderungen bestehen. Die Gleichbehandlung von MigrantInnen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Schwarzen Deutschen muss als elementarer Bestandteil einer ernst gemeinten Integration verstetigt werden. Ohne die Chance einer gleichberechtigten Partizipation an der Gesellschaft ist eine Integration in die Gesellschaft nicht möglich. Daher gilt es, die noch immer existierenden großen Hemmnisse auf dem Weg zu einer diskriminerungsfreien gesellschaftlichen Teilhabe abzubauen. Im Rahmen dieser Arbeit arbeitet ARIC-NRW e.V. in den Bereichen:

Logo des Get-in-Projekts

Im Rahmen des EU-Projektes „GET in — Leitfaden für Gleichbehandlung im privaten Sektor“ (2004-2006) wurden drei Leitfäden entwickelt, die über die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufklären. Diese geben alltagstaugliche Hilfestellungen zum einen für Betroffene und zum anderen für Beratungsstellen bei Diskriminierungen im privaten Geschäftsverkehr. Außerdem wurde eine Handreichnung für die Anbieterseite mit Hinweisen für eine Kundengleichbehandlungspolitik publiziert.

Homepage des Projektes:www.getin-online.net

Unterstützung unserer Arbeit

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und werden Sie Mitglied in unserem Verein.
Einmalige Spenden sind jederzeit möglich und stets willkommen.

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e-mail: info@aric-nrw.de
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Ausgewählte Maßnahmen

www.diskriminierung-melden.de - Die Internetseite von ARIC-NRW e.V. und den ADB NRW zur Erfassung rassistischer Diskriminierungserfahrungen

Anlass

Viele Menschen mit Migrationshintergrund, Migrantinnen oder ausländische Mitbürger machen in ihrem alltäglichen Leben die Erfahrung, dass sie diskriminiert werden und nicht als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden. In NRW haben Betroffene die Möglichkeit, sich persönlich an eines der Antidiskriminierungsbüros NRW zu wenden, aber in vielen Fällen können oder möchten die Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. Daher gehen dieses Informationen über rassistische Diskriminierung in Bereichen wie Behörde, Arbeitsplatz, Banken, Diskotheken, Wohnungssuche, Schulen usw. verloren. Daten, die wichtig sind im Kampf gegen rassistische Diskriminierung.

Ziel/Zielgruppe

Mit der Internetseite www.diskriminierung-melden.de wurde für von rassistischer Diskriminierung Betroffene ein niederschwelliges Portal geschaffen, über das sie ihre Diskriminierungserfahrungen melden können, ohne ein Antidiskriminierungsbüro aufsuchen zu müssen. Nun besteht für Betroffene die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mitzuteilen und so zur Offenlegung von Diskriminierungsfeldern beizutragen. Dabei ist wichtig, dass keine Repressalien zu befürchten sind, da die Daten anonym erfasst werden. Ziel ist, mehr Informationen darüber zu gewinnen, in welchen Bereichen besonders rassistische Diskriminierungserfahrungen gemacht werden.

Methode

Die Datenerfassung zu den Diskriminierungserfahrungen erfolgt mithilfe eines Fragebogen über das Internet. Die dort eingetragenen Angaben werden in einer Datenbank gespeichert und dienen als Grundlage für die Auswertung der gesammelten Informationen. Ab März 2007 wird der Fragebogen auch in Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch freigeschaltet.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte per Pressemitteilung, Flyer, Links und durch die Information an beispielsweise Netzwerke der AD-Arbeit, Wohlfahrtsverbände, RAA, Sozialdienste, Migrantenselbstorganisationen, Studentenvertretungen.

Ergebnisse/eigene Bewertung

Nach den bisherigen Ergebnisse zeigt sich, dass die Merkmale "äußere Erscheinung" (33%) und "Nationalität" (20%) die wesentlichen Merkmale sind, aufgrund derer Menschen diskriminiert werden. Deutlich wird: Rassistische Diskriminierung macht nicht vor dem deutschen Pass halt, denn mit über 60% stellen Betroffene mit deutschem Pass den größten Anteil der Meldenden. Die Frage, wo die Diskriminierungserfahrung gemacht wurden, zeigten deutlich, dass der öffentliche Bereich hier führend ist:

Konsequenzen

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass es im Kampf gegen Diskriminierung notwendig ist, von Diskriminierung Betroffene zu aktivieren, ihnen Möglichkeiten zu schaffen und das Wissen zu vermitteln, gegen diskriminierendes Verhalten auch auf rechtlicher Ebene vorgehen zu können. Neben der Fortführung der Datenerfassung, um Diskriminierungen weiter aufzudecken, bietet ARIC-NRW e.V. daher Bildungsangebote zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an. Zudem werden das ADB Aachen und ARIC-NRW e.V. 2007 einen internetgestützten Rechtsratgeber für Betroffene entwickeln, an den "Diskriminierung-melden.de." angebunden wird.

Hoch Entwicklung und Publikation von Bausteinen zur antirassistischen Trainings- und Bildungsarbeit in der Jugendhilfe

Anlass

Da rechtsextreme Tendenzen bei Jugendlichen immer häufiger zu beobachten sind, wurde aufbauend auf einer Bedarfsanalyse die in einer engen Kooperation mit dem Arbeitskreis AK Ruhr (Arbeitskreis der Ruhgebietsstädte gegen rechtsextreme Tendenzen bei Jugendlichen) dieses Projekt durchgeführt.
Für Multiplikatoren in der Jugendarbeit ist der Umgang mit Differenz und hieraus resultierenden Konflikten ein zum Teil schwieriges Unterfangen. Zum einen sind sie mit ethnischen Vorurteilen und Stereotypen bis zu gewaltsamen Auseinandersetzungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen konfrontiert, zum anderen fehlen häufig adäquate didaktische Methoden, die im Rahmen ihrer speziellen Arbeit sinnvoll angewandt werden können. IDA-NRW e.V. leistet seit langem einen wichtigen Beitrag zur Übersicht und Einschätzung antirassistischer Trainings- und Bildungsangebote. In der Praxis der Jugendhilfe besteht aber erheblicher Bedarf nach einer antirassistischen Didaktik und praxistauglichen Bausteinen zu antirassistischen Trainings oder Bildungsarbeit mit Jugendlichen, die nachhaltig und vor allem eigenständig umgesetzt werden kann bzw. können.

Ziel/Zielgruppe

Neben der interkulturellen Öffnung der Jugendhilfe kommt dem Aspekt antirassistischer Handlungskompetenzen in der pluralistischen Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Neben den Schulen ist insbesondere die Jugendhilfe gefragt, junge Erwachsene und Jugendliche im Prozess des Aufbaus antirassistischer Handlungsressourcen zu fördern und rechtsextremen Tendenzen bei Jugendlichen entgegenzulenken und vorzubeugen. Neben der Initiative „Schule ohne Rassismus“, die antirassistisches Engagement auf der Schulebene fördert, sollte im Bereich der Jugendhilfe ein zweites Feld antirassistischer Bildungsinitiative auf- und ausgebaut werden. Die Zielgruppen dieser Publikation sind Multiplikatoren aus der Jugendarbeit wie Sozialarbeiter, Ausbilder, Lehrer, Erzieher, Bildungsarbeiter sowie auch Jugendliche und junge Erwachsene und Schüler.

Methode

  1. Es wurde ein Workshop zur Bedarfsanalyse der Jugendhilfe in Kooperation mit dem AK Ruhr und unter wissenschaftlicher Begleitung organisiert sowie durchgeführt.
  2. Organisation und Durchführung von Antirassismus-Trainings und Bildungsangeboten in der Jugendhilfe (mit Jugendlichen und Jungen Erwachsenen sowie Multiplikatore der Jugendhilfe).
  3. Praxiserprobung und begleitende Evaluation der Trainings und Bildungsangebote durch N:N:, in Kooperation mit dem AK Ruhr und ARIC-NRW e.V.
  4. Erstellen von Informationsmaterial zur antirassistischen Trainings und Bildungsarbeit in der Jugendhilfe, Erstellen und Publikation: Bausteine zur antirassistischen Trainings/ Bildungsarbeit in der Jugendhilfe.

Bewertung

Die Reaktion auf diese Publikation war und ist sehr gut.
Innerhalb von sehr kurzer Zeit war die erste Auflage vergriffen. Der Nachdruck wird weiterhin stark nachgefragt. (Bestellung auf der ARIC-Homepage) Dies zeigt wie notwendig es war, für die antirassistische Bildungsarbeit praxisorientiertes und praxistaugliches Lehrmaterial zur erstellen. Mit diesem Handbuch wurde ein Hilfsmittel geschaffen, mit dem es gelingt, antirassistische Arbeit in praktische Jugendarbeit umzusetzen.

Hoch Entwicklung des computergestützten Dokumentationssystems für Diskriminierungsfälle ARIC D-Dok

Anlass

Ein Aufgabenschwerpunkt des Antidiskriminierungsbüros ARIC-NRW e.V. (Duisburg) bestand darin, von 1997 bis 1999 als Vernetzungsstelle im Modellprojekt der Antidiskriminierungsarbeit des Landes NRW zu fungieren. Im Rahmen dieses Projektes wurde ARIC-NRW als Anlauf- und Informationsstelle für gegen Rassismus und Diskriminierung engagierte Menschen als Antidiskriminierungsprojekt von der Landesregierung NRW gefördert. Deshalb erfolgte auch eine Evaluation der Projektarbeit durch das Landeszentrum für Zuwanderung NRW (LZZ). Diese Evaluation zeigte sehr deutlich, dass der Erfassung und Dokumentation von Diskriminierungsfällen für die Bekämpfung von Rassismus eine äußerst große Bedeutung zukommt. Nur wenn auf verlässliches Datenmaterial zurückgegriffen werden kann, sind fundierte Aussagen über Ausmaß und Formen von Diskriminierung möglich und können erfolgreiche Interventionsstrategien entwickelt werden. Deshalb sollte im Jahr 2000 auf der Basis des computergestützten Erfassungssystems für Diskriminierungstatbestände (AD-Base III LBR-Registrierungssystem des Landelijk Bureau ter bestrijding van Rassendiscriminatie (LBR), Rotterdam, Niederlande) eine Methode zur Erfassung von Diskriminierungsfällen entwickelt werden, mit dem verlässliches Datenmaterial gewonnen wird, basierend auf den Aussagen und persönlichen Erfahrungen von Diskriminierung Betroffener. Aus diesem Grund sollte in der Praxis erprobt werden, wie weit das in den Niederlanden schon erfolgreich angewendete Registrierungssystem auf die Arbeit in Deutschland (NRW) übertragbar ist.

Ziel/Zielgruppe

Ziel des Projektes war es, mithilfe von ARIC D-Dok ein Dokumentationssystem mit niederschwelligen Systemvoraussetzungen und hoher Anwenderfreundlichkeit zu schaffen, mit dem die Diskriminierungserfahrungen Betroffener systematisch und standardisiert aufgenommen werden können. Für die Praxiserprobung wurden in der Antidiskriminierungs- und Migrationsarbeit Tätige gewonnen. So nahmen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen folgender Einrichtungen als Partner teil:

Mit ihrer Hilfe sollten die Diskriminierungserfahrungen der Betroffenen persönlich erfasst werden, um das System auf die Inhalte, Problemlagen und praktischen Erfordernisse im deutschen Kontext anzupassen.

Methode

Um die Erfassung von Diskriminierungstatbeständen mittels des Registrierungssystems ausführen zu können, wurde eine Schulung der teilnehmenden MitarbeiterInnen durchgeführt. Diese bezog sich einerseits auf die technische Handhabung, andererseits sollte eine inhaltliche Einheitlichkeit in der Erfassung erreicht werden, die Registrierung eines Falles sollte möglichst unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung der AnwenderInnen stattfinden. Die Schulung erfolgte durch das Landelijk Bureau ter bestrijding van Rassendiscriminatie (LBR-Rotterdam) in Kooperation mit dem Landeszentrum für Zuwanderung NRW und ARIC-NRW e.V. In ständigem Austausch mit dem LBR wurde ein entsprechendes Handbuch erstellt, bei ARIC wurde eine Hotline eingerichtet, damit die AnwenderInnen auftretende Probleme sofort lösen konnten.
Von April 2000 bis September 2000 erfolgte die Sammlung von Diskriminierungsfällen mittels des Programms aufgrund der Angaben von diskriminierten Menschen, die sich in den beteiligten Stellen gemeldet hatten und bereit waren, diese Daten erfassen zu lassen. Die Daten wurden an das LzZ übermittelt, wo mit ARIC-NRW e.V. gemeinsame Zwischenauswertungen stattfanden. Diese flossen in die regelmäßigen Treffen für den Erfahrungsaustausch zwischen den Registrierungsstellen. In diesen Treffen wurden mit den Registrierungsstellen, basierend auf ihren Erfahrungen mit der Erfassungsmethode, notwendige Anpassungen und Veränderungen besprochen. Diese wurden dann durch das LzZ und ARIC-NRW e.V. umgesetzt.

Öffentlichkeitsarbeit

Durch die intensive Kooperation der ADBs konnte die Zielgruppe der von rassistischer Diskriminierung Betroffener besser erreicht und über die Notwendigkeit der Meldung und Erfassung ihrer Diskriminierungserfahrungen informiert werden. Außerdem erfolgte eine breitere Streuung des Anliegens der Antidiskriminierungsarbeit bei anderen Einrichtungen und Initiativen, die in NRW im Kontext von Zuwanderung und Integration arbeiten. Da nicht nur die Antidiskriminierungsprojekte, sondern auch andere regelgeförderte (Sozial-) Beratungsstellen in das Projekt einbezogen wurden, ist häufig das Verhältnis von herkömmlicher Migrations- und Sozialarbeit zur Tätigkeit der Antidiskriminierungsbüros thematisiert worden. Damit wurde die Sensibilisierung für das Thema Antidiskriminierungsarbeit, insbesondere bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände vorangetrieben. Weiterhin stellten Landeszentrum für Zuwanderung NRW und ARIC-NRW e.V. das Projekt auf der bundesweiten Fachtagung vom 25. Januar 2001 „Rassismus dokumentieren – Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Probleme der Registrierung von Diskriminierungsfällen“ einer breiteren (Fach)Öffentlichkeit vor.

Ergebnisse/eigene Bewertung

Die Erprobung des Registriersystems LBR AD-BASE III zeigte, dass das Programm bezüglich Funktionalität, Layout und der Bedienung ohne Änderungen nicht hinreichend für die Arbeit der beteiligten Beratungsstellen geeignet war. Aufgrund der im Projekt gesammelten Erfahrungen und Änderungswünsche stellte sich die Entwicklung eines eigenen Dokumentationssystem unter Nutzung der Grundlagen von AD-Base als sinnvollere Vorgehensweise heraus, da von den hiesigen Beratungs- bzw. Erfassungsstellen andere Funktionalitäten an das Programm gestellt wurden als in den Niederlanden. Zudem wurde ein technisch aktuelleres Doku-System gewünscht.

Konsequenzen

Aufgrund dieser im Projekt gewonnenen Ergebnisse wurde der Entschluss gefasst, zusammen mit dem LZZ das Dokumentationssystem ARIC D-DOK zu entwickeln. Das neue Dokumentationssystem wurde auf der Fachtagung vom 25.01.2001 vorgestellt.
Aus der Arbeit des Projekts resultierte ein Dokumentationssystem für Diskriminierungsfälle, das eine differenzierte und doch vergleichbare standardisierte Registrierung von Diskriminierungstatbeständen anhand vorgegebener Kategorien und Items ermöglicht und nur niederschwelliger Systemvoraussetzungen bedarf und auch weiterentwickelt werden konnte und wurde. Mit dem Know-how der ADBs und den Erfahrungen anderer Träger wurde ein Instrumentarium geschaffen, mit dem es möglich ist, über die Falldokumentation im Bereich von Diskriminierungstatbeständen, einen Gesamteindruck von Art und Grund sowie Ausmaß rassistischer Diskriminierung zu bekommen, um dadurch eine gezieltere und effektivere Hilfestellung für die Betroffenen entwickeln zu können.

Deshalb wurde es von der Landesregierung NRW ab Januar 2004 als verbindlich für die Dokumentation von Diskriminierungsfällen in den Antidiskriminierungsbüros vorgeschrieben.
Mittlerweile findet ARIC D-dok auch im Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin Anwendung. Zudem diente das Dokumentationssystem als Vorlage für eine internetbasierte Fallerfassung des Netzwerkes der Anlaufstellen für Opfer rassistischer Diskriminierung in der Schweiz. Homepage

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