Antidiskriminierungsarbeit in NRW seit 2000 - Beispiele guter Praxis
Die landesgeförderten Antidiskriminierungsprojekte präsentieren hier anhand ausgewählter Beispiele ihre Arbeit seit Abschluss der Modellphase im Jahre 1999. Alle Projekte richten sich mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten gegen Benachteiligungen und Ausschlüsse in bzw. von bestimmten gesellschaftlichen Bereichen aufgrund der ethnischen Herkunft und Hautfarbe. Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wird durch eine entsprechende Beratung zu ihrem Recht der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe verholfen. Konflikte, die aufgrund ausgrenzender Strukturen entstehen, werden thematisiert und damit in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Antidiskriminierungsprojekte stellen vorbildhafte Maßnahmen vor, die den folgenden Auswahlkriterien entsprechen:
- Der innovative Charakter
- Die Vorbildlichkeit
- Die Übertragbarkeit/Wiederholbarkeit
- Die Nachhaltigkeit
Zusammenstellung/Redaktion: Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., Duisburg
Innovativ
Um als innovative Maßnahme zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung zu gelten, sollten die ausgewählten Projekte folgende Bedingungen erfüllen:
- das besondere Augenmerk hat den von Diskriminierung Betroffenen zu gelten, eine reine Täterzentrierung der Maßnahme ist abzulehnen,
- die Diskriminierten sollen sich ihrer vorhandenen Ressourcen bewusst werden und in ihren Kompetenzen gestärkt werden (Empowerment),
- Veränderungen in den Verhaltensweisen sollen auf Seiten der Diskriminierer als auch auf Seiten der Diskriminierten stattfinden,
- rassistische Strukturen des täglichen Zusammenlebens sollen aufgedeckt und aufgebrochen werden.

Vorbildlich / Nachahmenswert
Vorbildlich und nachahmenswert bedeutet für uns, dass in der Maßnahme
- die Zielgruppe in der konzeptionellen Arbeit des Projekts mitwirkt, ihre Ziele definiert und ihre Bedürfnisse äußert,
- die Mitarbeiter des Projekts selbst einen Migrationshintergrund auf weisen und
- eine große Betroffenheitskompetenz und Sensibilität zum Thema sowie der Zugang zu Betroffenen gegeben ist.

Übertragbar / Wiederholbar
Einrichtungen anderer Wohlfahrtsverbände sowie Beratungsanbieter sollten diese Maßnahme auch in ihrem Bereich nachahmen und in anderen Arbeitszusammenhängen wiederholen können. Die Aktivitäten sollten auf möglichst viele Lebensbereiche bzw. Diskriminierungsfelder übertragbar sein, d.h. unterschiedliche Ausgangssituationen können bei der praktischen Umsetzung der Maßnahme an bestehende Strukturen angepasst werden.
Die Maßnahmen sollten so konzipiert sein, dass
- ihre Einsatzbereiche jeder Zeit veränderbar sowie ausdehnbar sind,
- die Aktivitäten nicht von tagesaktuellen Ereignissen bestimmt sind, sondern auf Veränderung schon länger bestehender rassistischer Strukturen gerichtet sind und
- die entwickelten Konzepte deshalb auch zukünftig im Kampf gegen rassistische Diskriminierung eingesetzt werden können.

Nachhaltig
Die durch die Maßnahmen bewirkten Veränderungen sollten nicht nur von kurzer Dauer, sondern vor allem von struktureller Natur sein. Folgeveranstaltungen, Einstellung von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund, interkulturelle Schulungen und Fortbildungen für MitarbeiterInnen oder weitere Beobachtungen im Diskriminierungsfeld in Bezug auf den Umgang der Akteure untereinander wären gute Beispiele für die Nachhaltigkeit einer Maßnahme.
