Das AntiDiskriminierungsBüro Köln (ADB) von Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.
Kontakt: Keupstr. 93, 51063 Köln .:. Tel: 0221 - 510 18 47 .:. Web: www.oegg.de
Öffentlichkeit gegen Gewalt (Köln) e.V., Träger des AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln, wurde im Herbst 1992 als Reaktion auf die zunehmende rassistische Gewalt in Deutschland gegründet.
Aus der Bürgerinitiative, der sich damals spontan über 500 Menschen anschlossen, ist inzwischen ein fester Bestandteil der Kölner Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit geworden. Seit seiner Gründung setzt sich der Verein für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben der Menschen ein - unabhängig von ihrer Hautfarbe, Herkunft, Kultur und Religion. Durch sein zivilgesellschaftliches Engagement trägt Öffentlichkeit gegen Gewalt in entscheidendem Maße zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte bei.
Aus dem Notruf- und Beratungstelefon "KölnTelefon" des Vereins "Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.", das zum unmittelbaren Schutz gegen rassistische Gewaltübergriffe diente, entwickelte sich zunächst eine Beschwerdestelle, aus der dann 1995 das AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln hervorging.
Damals wie heute ist das Ziel vom ADB Köln/ÖgG, die unterschiedlichen Formen von Diskriminierung - strukturelle, institutionelle, rassistische und individuelle - aufzudecken, diese öffentlich werden zu lassen sowie nachhaltige Strukturen für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung und Rassismus zu legen.
Die Einzelfallarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Antidiskriminierungsarbeit, die das ADB Köln/ÖgG leistet. Durch die persönliche Beratung und Begleitung von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen werden wichtige Informationen über Erscheinungsformen und Wirkungsweisen von Diskriminierung, insbesondere von rassistischer Diskriminierung gewonnen. Dieses Wissen wiederum bildet eine entscheidende Grundlage zur Identifizierung des tatsächlichen Ausmaßes und der konkreten Formen von Diskriminierung sowie für die Entwicklung wirksamer Präventionsmaßnahmen, Handlungsansätze und Interventionsstrategien gegen Diskriminierung.
Darüber hinaus arbeitet das ADB Köln/ÖgG u.a. an folgenden Aufgabenschwerpunkten: Kommunale, NRW- und Bundesweite Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit sowie Vernetzung, Erarbeitung und (Fort-)Entwicklung von Fortbildungsmodulen zur Qualifizierung/Professionalisierung von MitarbeiterInnen von Einrichtungen der Migrationsarbeit, der Wohlfahrtsverbände und der Migrantenselbstorganisationen für die Antidiskriminierungsarbeit, Verankerung des Themenfeldes "Nicht-Diskriminierung/ Diskriminierung/Gleichbehandlung" in die Curricula von Universitäten und Hochschulen, Fortentwicklung von Qualitätsstandards in der Antidiskriminierungsarbeit, basierend auf den Erfahrungen des Qualitätszirkels des ehemaligen Landeszentrum für Zuwanderung, Durchführung von projektbezogenen Untersuchungen zu spezifischen Aspekten institutioneller und struktureller Diskriminierung, etwa im Schul- und Ausbildungsbereich und im Wohnbereich, systematische Dokumentation und Skandalisierung von Diskriminierungsvorkommnissen.
AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln, Keupstr. 93, 51063 Köln, Tel: 0221-510 – 18 47, Fax: 0221-952 11 26, info@oegg.de
Ausgewählte Maßnahmen
- Dissen - mit mir nicht! Ein Ratgeber für Jugendliche, die diskriminiert werden
- Kölner „Drei-Säulen-Modell“ in der Antidiskriminierungsarbeit
- Herkunft prägt Bildungschancen – Beratungsangebot für zugewanderte Eltern
Dissen - mit mir nicht! Ein Ratgeber für Jugendliche, die diskriminiert werden
Anlass zur Maßnahme
Die Rolle der Diskriminierung bei der Verhinderung von tatsächlicher Chancengleichheit bei jungen MigrantInnen im Bildungs- und Ausbildungsbereich findet in der Öffentlichkeit nahezu keine Resonanz, wenngleich sie ein weit verbreitetes bundesdeutsches Phänomen ist.
Seit Jahren ist zu beobachten, dass insbesondere formale Qualifikationsmängel von jungen MigrantInnen nicht als Resultat möglicher institutioneller und struktureller Diskriminierung gewertet werden, sondern als Bestätigung für Vorurteile und Stereotypen gegenüber Minderheitengruppen dienen.
Ziel
Das Zusammenspiel von formalen Nachteilen durch Qualifikationsmängel, zusätzlichen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der ethnischen Herkunft und/oder der äußeren Erscheinung sowie strukturellen Benachteiligungen des Schulsystems erschweren Jugendlichen mit Migrationshintergrund erheblich den Zugang zu einer Berufsausbildung.
Der Bedarf nach Maßnahmen zur Aufklärung und zur Stärkung der Selbsthilfepotentiale für Jugendliche mit Migrationshintergrund wurde in der Beratungspraxis der Einrichtungen im "Drei-Säulen-Modell" wiederholt festgestellt. Beschwerden von jungen MigrantInnen über Diskriminierungserfahrungen in den Bereichen Schule, Übergang Schule - Beruf und Ausbildung gehen oftmals mit Unkenntnis der Betroffenen, wie sie sich gegen Ungleichbehandlung und Ausgrenzung wirksam wehren können, einher. Daher hat das "Drei-Säulen-Modell" mit Unterstützung des Arbeitskreises "Antidiskriminierungsarbeit in Köln" und der Arbeitsgruppe "Bildung/Übergang Schule - Beruf" diesen Ratgeber veröffentlicht.
Zielgruppe
Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Schulen, Jugendeinrichtungen etc.
Methode
Die Arbeitsgruppe "Bildung/Schule - Beruf" hat 2006 ein Maßnahmepaket für junge MigrantInnen konzipiert und umgesetzt. In Kooperation mit der "Lernenden Region Köln e.V." sind Informationen über Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote unter www.bildung.koeln.de bereit gestellt worden. Parallel hierzu ist unter der konzeptionellen und inhaltlichen Federführung des ADB Köln/ÖgG ein Ratgeber für Jugendliche mit Migrationshintergrund konzipiert worden, die in der Schule, im Praktikum, bei der Lehrstellensuche, in der Ausbildung und bei Vorstellungsgesprächen ungleich behandelt und/oder benachteiligt werden. Dieser ist Anfang 2007 unter dem Titel "Dissen - mit mir nicht! Ein Ratgeber für Jugendliche, die diskriminiert werden" erschienen.
Darin erhalten Jugendliche Antworten auf solche oder ähnliche Fragen: "Wie kann ich mich wehren, wenn ich mich in der Schule, im Praktikum, in der Ausbildung, bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen diskriminiert fühle?" Was genau kann ich tun und sollte ich tun?" "Welche Rechte habe ich?" Wer kann mir dabei helfen?" "Wo kann ich hingehen?" "Mit wem kann ich darüber sprechen?"
Öffentlichkeitsarbeit
Der Ratgeber "Dissen - mit mir nicht" kann hier heruntergeladen oder beim ADB Köln/ÖgG kostenlos bestellt werden.
Ergebnisse/eigene Bewertung
Die durchweg positiven Resonanzen, die wir seit der Veröffentlichung des Ratgebers insbesondere von Jugendlichen erhalten haben, bestätigen noch einmal ganz deutlich den großen Bedarf dieser Zielgruppe an Aufklärungsmaterialien zum Thema Diskriminierung.
Konsequenzen
Diesem Bedarf soll zukünftig insofern entsprochen werden, als dass weitere Aufklärungsmaterialien, etwa zum Thema "Mehrfachdiskriminierung", konzipiert und veröffentlicht werden.
Kölner „Drei-Säulen-Modell“ in der Antidiskriminierungsarbeit
Anlass
Diskriminierung ist eine besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Sie findet auf verschiedenen Ebenen statt und tritt in unterschiedlichen Formen in Erscheinung. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung ist und bleibt eine kontinuierliche gesellschaftspolitische Herausforderung, die stärker als bisher als eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe begriffen und als politisches Handlungsfeld erkannt werden muss.
Die Antidiskriminierungsarbeit in Köln wird bereits seit mehreren Jahren von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren geleistet. Ausschlaggebend für den Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit in Köln war der Beschluss eines Aktionsprogramms für ein friedliches Miteinander und gegen Intoleranz und Rechtsradikalismus durch den Rat der Stadt Köln vom 14.12.2000. Neben der Neuenrichtung der Stelle einer Antidiskriminierungsbeauftragten im Interkulturellen Referat der Stadt Köln wurde die finanzielle Förderung der Antidiskriminierungsbüros der freien Träger und die Vernetzung der Antidiskriminierungsarbeit der Kommune und der nichtstädtischen Einrichtungen beschlossen.
Ziel
Im Jahre 2001 wurde im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses das sog. "Drei-Säulen-Modell" in Köln gegründet. Im "Drei-Säulen-Modell" arbeiten das Interkulturelle Referat der Stadt Köln, der Caritasverband für die Stadt Köln als Einrichtung der Wohlfahrtspflege und "Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V." als unabhängige Einrichtung thematisch und organisatorisch eng zusammen, um die Antidiskriminierungsarbeit in Köln inhaltlich und strukturell zu verankern. Die Kooperationspartner im "Drei-Säulen-Modell" leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gleichbehandlung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Beratung und Unterstützung der von Diskriminierung Betroffenen. Eine der gemeinsamen Aufgaben der Einrichtungen im ‚Drei-Säulen-Modell' ist die nachhaltige Verankerung des zuvor oft vernachlässigten Themenbereichs der Antidiskriminierungsarbeit in die sozialen und städtischen Strukturen, um die vorhandenen Ressourcen und die daraus resultierenden Synergieeffekte für ein gemeinsames Vorgehen gegen Diskriminierung auf kommunaler Ebene zu nutzen.
Vorrangige Ziele der Kooperationspartner im "Drei-Säulen-Modell" in Köln sind:
- Prävention gegen Intoleranz und Rechtsextremismus
- Prävention gegen Diskriminierung auf Grund der ethnischen, kulturellen nationalen Herkunft, der Hautfarbe, der Sprache oder der Religion
- Abbau von strukturellen Hemmnissen und Zugangsbarrieren gegenüber städtischen Einrichtungen
- Information und Beratung für Menschen, die auf Grund der ethnischen, kulturellen, nationalen Herkunft, der Hautfarbe, der Sprache oder der Religion von Diskriminierung betroffen sind
- Stärkung der Selbsthilfepotentiale der von Diskriminierung betroffenen Personen
- Abbau von Vorurteilen und Missverständnissen im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Kultur- und Sprachzugehörigkeit
- Öffentlichkeitsarbeit zu gesetzlichen und gesellschaftlichen Grundlagen von Diskriminierung und Antidiskriminierungsarbeit sowie zur Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber den Erscheinungsformen der Diskriminierung
- Förderung der fachlichen Auseinandersetzung und Weiterentwicklung der Methodik der Antidiskriminierungsarbeit
- Vernetzung der Organisationen und Aktivitäten, um Initiativen zu bündeln und wirksamer zu machen und die Antidiskriminierungsarbeit auf eine breite Basis zu stellen.
Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind:
- Beratung und Unterstützung der von Diskriminierung betroffenen Personen
- Erfassung und Auswertung der Diskriminierungsbeschwerden sowie Berichterstattung auf kommunaler Ebene
- Anregung und Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber Rassismus und Gewalt sowie für die Potentiale der kulturellen Vielfalt
- Förderung der interkulturellen Kompetenz in Behörden und Einrichtungen
- Konzeptionelle Begleitung der Antidiskriminierungsbeauftragten durch die nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros bei der Erarbeitung einer Antidiskriminierungsrichtlinie für die Stadt Köln
- Dialog mit anderen Institutionen/Arbeitgebern in Köln zur Entwicklung von Präventionsmaßnahmen gegen Diskriminierung
- Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund in Bezug auf Zugang zu und Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens."
Zielgruppe
Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, politische Gremien, städtische Behörden, zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Organisationen etc.
Methode
Arbeitsgruppe: Kollegiale Fallbesprechung"
Die Einrichtungen im "Drei-Säulen-Modell" in Köln haben die Arbeitsgruppe Kollegiale Fallbesprechung" mit dem Arbeitsschwerpunkt "Praktische Beratungserfahrungen" gegründet. Sie bildet einen Ausgangspunkt für das gemeinsame Vorgehen - inhaltlich und/oder organisatorisch - bei der Einzelfallberatung, z. B. gemeinsame Fallbearbeitung oder Weiterleiten eines Falles an eine andere Einrichtung innerhalb der Kooperation. Darüber hinaus bietet sie Raum für einen fachlichen Austausch und Reflexion der unterschiedlichen Herangehensweisen in der Beratung und Intervention, die aus den verschiedenen Arbeitsansätzen und - aufträgen der Einrichtungen resultieren. Diese fachliche Auseinandersetzung dient der Qualitätssicherung der Beratungspraxis.
In der Arbeitsgruppe findet auch ein regelmäßiger Austausch im Zusammenhang mit Erfahrungen der Koordinationspartner bei der Erfassung und Auswertung von Beschwerden über Diskriminierungsfälle auf der Grundlage des PC-gestützten Systems von ARIC NRW statt.
Arbeitskreis "Antidiskriminierungsarbeit in Köln"
Aus der Kooperation der Einrichtungen im Kölner "Drei-Säulen-Modell" ist 2004 durch die Gründung des Arbeitskreises "Antidiskriminierungsarbeit in Köln" eine Vernetzung der Antidiskriminierungsarbeit mit weiteren Schwerpunkten/Inhalten hervorgegangen. Im Arbeitskreis arbeiten Initiativen, Organisationen und Behörden zusammen, die sich entweder schon langfristig in der Antidiskriminierungsarbeit engagieren oder diesen Bereich zu einem neuen Schwerpunkt ihrer Arbeit machen (wollen). Die Aufgaben des Arbeitskreises sind:
Erfahrungsaustausch und Informationszusammenführung, Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Ansätzen von Organisationen in der Antidiskriminierungsarbeit, Förderung der interkulturellen Öffnung/interkulturellen Vielfalt/interkulturellen Kompetenz in Hinblick auf die öffentliche Verwaltung, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beruf, Zugang zu Dienstleistungen, Zugang zum Wohnungsmarkt, Bestandsaufnahme der Projekte der Antidiskriminierungsarbeit in Köln, Erörterung der gesetzlichen Grundlagen der Antidiskriminierungsarbeit einschließlich der Umsetzung in kommunale/administrative Vorschriften, Entwicklung von Handlungsstrategien und Schwerpunkten auf der kommunalen Ebene für die gesellschaftlichen Bereiche, in denen Diskriminierung häufig vorkommt, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer Informations- und Aufklärungsarbeit.
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitskreises sind die auf Initiative des ADB Köln/ÖgG gebildeten thematischen Arbeitsgruppen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Arbeitsgruppen ergeben sich einerseits aus den praktischen Erfahrungen der im Antidiskriminierungsbereich Tätigen und orientieren sich andererseits an lokalen Erfordernissen. Augenblicklich gibt es vier Arbeitsgruppen: AG "Bildung/Übergang Schule - Beruf", AG "Wohnumfeld", AG Gruppenangebot für belastete, von Diskriminierung betroffene Frauen" und AG "Öffentlichkeitsarbeit".
Öffentlichkeitsarbeit
Um die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit zu untermauern und um Qualitätsstandards der Antidiskriminierungsarbeit in Köln zu erarbeiten und zu sichern, haben die Kooperationspartner im "Drei-Säulen-Modell" in 2005 eine sog. "Gemeinsame Plattform zur Antidiskriminierungsarbeit des "Drei-Säulen-Modells" in Köln" beschlossen. Diese wurde dem Integrationsrat der Stadt Köln und dem Ausschuss Soziales und Senioren vorgelegt und von diesen Gremien per Beschluss zustimmend zur Kenntnis genommen.
2006 erarbeiteten die Kooperationspartner einen gemeinsamen Bericht der Träger der Antidiskriminierungsarbeit in Köln und stellten diesem am 23.10.2006 dem Integrationsrat der Stadt Köln vor.
Ergebnisse/eigene Bewertung
Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner im Kölner "Drei-Säulen-Modell" war anfänglich mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Diese konnten jedoch mit der Zeit behoben werden. Ein wichtiger Schritt hierzu war u.a. die Formulierung gemeinsamer Aufgaben und Ziele und deren Umsetzung. Die Nachahmung des "Drei-Säulen-Modells" in anderen Städten könnte die Antidiskriminierungsarbeit und das Engagement für Gleichbehandlung erheblich voranbringen.
Konsequenzen
Köln war eine der ersten Städte, die sich - im Rahmen des Ratsbeschlusses von 2000 und der Einrichtung des "Drei Säulen-Modells" - gegen Diskriminierung ausgesprochen und Maßnahmen getroffen hat. Mittlerweile haben mehrere deutsche Städte Initiativen gegen Diskriminierung entwickelt, wie beispielsweise die Antidiskriminierungsregelungen auf städtischer Ebene über eine Antidiskriminierungsrichtlinie für städtische Angestellte in München. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird daher geprüft, welche Regelungen für die Kölner Stadtverwaltung noch erforderlich sind, um Chancengleichheit sowie ethnische und kulturelle Vielfalt der Beschäftigten zu fördern und den Zugang zu Dienstleistungen der Stadt Köln für alle Kundinnen und Kunden sicher zu stellen. Ebenfalls vor dem Hintergrund des AGG sollte der sog. 10-Punkte-Aktionsplan der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus unter aktiver Einbeziehung des "Drei-Säulen-Modells" umgesetzt werden.
Dazu gehört auch, dass Menschen, die auf Grund der ethnischen, kulturellen, nationalen Herkunft, der Hautfarbe, der Sprache oder Religion von Diskriminierung betroffen sind, ausreichend Informationen erhalten, wo sie Unterstützung bekommen können.
Ein anzustrebendes Ziel für Köln ist ein breit angelegter Nicht-Diskriminierungs-Pakt auf der kommunalen Ebene, an dem Institutionen des öffentlichen Rechts, privatwirtschaftliche Unternehmen, Kirchen, Schulen und verschiedene Einrichtungen in privater Trägerschaft teilnehmen. Hierzu gehört auch die Erstellung eines Konzeptes zum Diskriminierungsschutz, das Bestandteil eines noch zu entwickelnden Integrationsgesamtkonzeptes für Köln sein sollte. Auch daran sollte das "Drei-Säulen-Modell" aktiv mitwirken.
Herkunft prägt Bildungschancen – Beratungsangebot für zugewanderte Eltern
Anlass
Das AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln von Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. ist im Rahmen seines Projektes „Gleiche Bildungs- und Arbeitschancen für junge MigrantInnen“ gezielt der Bildungsdiskriminierung und hierbei insbesondere der vermehrten Überweisung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien an die Sonderschule für Lernbehinderte angegangen.
Ziel / Zielgruppe
Dieses dreijährige Projekt, das 2002 startete und im Rahmen des Programms „Entimon – gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis Ende 2004 gefördert wurde, hatte das vorrangige Ziel, die Bildungs- und Ausbildungsbenachteiligung sowie Ausgrenzung junger Menschen mit Migrationshintergrund zu untersuchen und die Diskriminierungsmechanismen zu ermitteln, insbesondere was die Einweisung in die Schule für Lernbehinderte und den Zugang junger MigrantInnen zum Ausbildungsstellenmarkt betrifft. Konkret ging es darum, das Mitentscheidungsrecht zugewanderter Eltern zu stärken, ihre Partizipationsmöglichkeiten zu erweitern und sie im Rahmen der Beratung zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen Interventionsstrategien zu entwickeln.
Die im Zuge der Projektrealisierung erzielten Ergebnisse bestätigten durchweg, dass in Köln, ähnlich wie auf Bundesebene, auch nach mehr als einem halben Jahrhundert der Migration Kinder und Jugendliche aus zugewanderten Familien eklatant bildungsbenachteiligt sind. Am deutlichsten zeigt sich diese Bildungsdiskriminierung in Sonderschulen für Lernbehinderte. Im Jahre 2001 betrug der Anteil nicht-deutscher SchülerInnen an den Sonderschulen für Lernbehinderte in den Kölner Stadtteilen Mülheim 28,82 Prozent, in Kalk 39,51 Prozent und in Porz 42,97 Prozent. An den Hauptschulen liegt dieser Prozentsatz noch weit höher, z.B. in Kalk mit 52,34 Prozent. Dahingegen waren sie an den Gymnasien in diesen Stadtteilen unterproportional vertreten, z.B. am Porzer Gymnasium mit nur 12,06 Prozent.
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit, die auch nach Beendigung des Projektes weiter angeboten wird, sind wir immer wieder mit der Tatsache konfrontiert worden, dass zugewanderte Eltern als zentrale Akteure im Bildungsprozess ihrer Kinder von LehrerInnen oft außen vor gelassen werden. Eltern beklagten sich z.B. darüber, dass sie bei Entscheidungen über den schulischen Werdegang ihrer Kinder von schulischer Seite nicht mit einbezogen werden. Entscheidungen, wie etwa die Überweisung in die Sonderschule für Lernbehinderte kommen für viele Eltern unvermittelt. Sie werden oft nicht frühzeitig genug auf derart wichtige Entscheidungen aufmerksam gemacht. In gleicher Weise werden sie selten über mögliche Fördermaßnahmen aufgeklärt, die eingeleitet werden können, um einer drohenden Überweisung in die Sonderschule für Lernbehinderte entgegen zu wirken. Insbesondere im Rahmen der Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eines Kindes werden wir bei unserer Beratung immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen zugewanderte Eltern nur unzureichend über das Verfahren, oftmals nicht einmal über ihr Einspruchsrecht informiert werden oder ein Sonderschulkind mit Migrationshintergrund im Beratungsgespräch mit den Eltern eines anderen Kindes – manchmal sogar das zu testende Kind selbst – als Dolmetscher fungiert.
Methode
Seit Beginn des Projektes bietet das ADB Köln/ÖgG zugewanderten Eltern Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Übergangsempfehlungen, Einleitung und Durchführung eines VO-SF (Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort), Hilfestellung bei Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Eltern und LehrerInnen und bei Fragen zur schulischen Entwicklung sowie Bildungslaufbahn von Kindern und Jugendlichen aus zugewanderten Familien an. Das folgende Beispiel soll das Ausmaß der Bildungsdiskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund exemplarisch darlegen:
Ibrahim, ein Grundschüler mit türkischem Migrationshintergrund, sollte nach einem kontinuierlichen Aushandlungsprozess zwischen seiner Grundschullehrerin und seinen Eltern eine Übergangsempfehlung in eine Realschule erhalten. Entgegen dieser Zusage erhielten Ibrahims Eltern als Anlage zu seinem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Übergangsempfehlung in die beiden Schulformen „Hauptschule, Gesamtschule“. In der Begründung heißt es:
„[Ibrahim] ist ein freundlicher Schüler, der eine dauerhafte Lern- und Leistungsbereitschaft zeigt. Seine Arbeiten führt er selbständig, ausdauernd und zuverlässig aus. Er zeigt noch zuwenig Eigeninitiative, sich aktiv ins Unterrichtsgeschehen einzubringen. Seine Leistungen im Fach Mathematik sind zur Zeit als „gut“ einzustufen. [Ibrahim] beherrscht die Grundrechenarten zuverlässig, er hat jedoch große Schwierigkeiten, sein mathematisches Können in Sachaufgaben anzuwenden. In der Rechtschreibung ist er schon sehr sicher“.
In dieser Begründung der Klassenkonferenz werden dem positiven Lernstand des Schülers – „dauerhafte Lern- und Leistungsbereitschaft“, „führt selbständig, ausdauernd und zuverlässig seine Arbeiten aus“, „seine Leistungen im Fach Mathematik sind als „gut“ einzustufen“, „beherrscht die Grundrechenarten zuverlässig“ und „in der Rechtschreibung ist er schon sehr sicher“ – einzig und allein seine „Schwierigkeiten, sein mathematisches Können in Sachaufgaben anzuwenden“ als zentrales Überweisungskriterium in eine Haupt- oder Gesamtschule gegenüber gestellt. Auf unsere Nachfrage hin, warum die Grundschullehrerin ihre, den Eltern des Kindes gegenüber bereits mündlich getätigte Realschulempfehlung wieder zurückgenommen habe, argumentierte sie, Ibrahim vor Misserfolgserfahrungen an der Realschule bewahren zu wollen, die aufgrund seiner noch bestehenden Sprachproblemen vorherzusehen seien. Zwar räumte sie den Eltern einen späteren Wechsel auf die Realschule ein, auf Nachfragen des Vaters, konnte sie jedoch keinen einzigen Fall nennen, in dem ein Wechsel von der Hauptschule auf eine Realschule erfolgte. Durch die Unterstützung des ADB Köln/ÖgG in Form von intensiven Gesprächen und Aushandlungsprozessen mit den LehrerInnen und dem Schulleiter ist es den Eltern letztlich gelungen, die Übergangsempfehlung der Grundschullehrerin zugunsten einer Realschulempfehlung zu revidieren und die Aufnahme Ibrahims auf eine benachbarte Realschule zu bewirken.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Dokumentation der Projektergebnisse ist in Form zweier Broschüren
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Bewertung
Unsere Erfolge als unterstützende Einrichtung sind im Einzelfall sehr erfreulich, sie stimmen uns jedoch nicht zwangsläufig positiv, denn es wird dabei immer wieder deutlich, dass Eltern als wichtige Akteure nicht ernsthaft in den Bildungsprozess ihrer Kinder miteinbezogen werden. Solange zugewanderten Eltern jegliches Mitspracherecht verwehrt bleibt, sie seitens der Schulen nicht als entscheidende Akteure für den schulischen Erfolg ihrer Kinder wahrgenommen werden und solange Schulen nicht ausreichend die institutionelle Zusammenarbeit mit den Eltern auf die migrationsspezifischen Erfordernisse ausrichten, solange müssen zugewanderte Eltern auf das einzige Mittel zurückgreifen, das ihnen übrig bleibt: ihr Widerspruchsrecht – wenn nötig unter Hinzuziehung eines rechtlichen Beistandes.
Konsequenzen
Die im Rahmen des Projektes geschaffenen Netzwerke und die daraus hervorgegangenen Kooperationen, ebenso die projektbezogenen Ergebnisse und Handlungsansätze werden weiterhin fortgeführt und kontinuierlich ausgebaut.