Süddeutsche Zeitung vom 09.04.02

Das „Antidiskriminierungsgesetz“ ist vorerst gescheitert

Benachteiligt sind irgendwie alle

Alte, Ausländer, Behinderte sollten geschützt werden – Kritiker fürchten, dass mit dem neuen Recht jeder jeden verklagen kann

Von Cathrin Kahlweit

Eigentlich sah alles ganz einfach aus. Die Europäische Union hatte vor zwei Jahren eine Richtlinie erlassen, die in Deutschland bis zum Sommer 2003 umgesetzt werden muss. Das Gesetz, das die Bundesjustizministerin daraufhin entwarf, hat den stolzen Titel „Antidiskriminierungsgesetz“ und sollte Menschen, die sich wegen ihrer Rasse, ihres Alters, ihres Religion oder ihrer Herkunft benachteiligt sehen, helfen, ihre Ansprüche per Zivilrecht durchzusetzen.

Wenn also ein Schwarzer vom Türsteher vor der Disco abgewiesen wird, dann müsste in Zukunft der Diskothekenbesitzer nachweisen, dass sein Club wirklich voll war und der Schwarze nicht etwa aus rassistischen Gründen keinen Einlass fand. So jedenfalls sieht es der Entwurf aus dem Justizministerium vor. Und wenn ein Hausbesitzer einer alten, behinderten Dame die Wohnung im Erdgeschoss, auf die sie spekuliert, nicht vermietet, dann muss er im Falle einer Klage nachweisen, dass der Grund für die Bevorzugung einer jungen Blondine nicht am Gesundheitszustand der betagten Interessentin lag. Das ist in der Praxis schwierig – und so wissen alle, die das Gesetz wichtig und richtig finden, dass es sich eher um ein Gesetz mit „politischer Signalwirkung“ handelt, wie das Ministerium selbst einräumt, als um ein hartes Instrument zur zivilrechtlichen Klage gegen Diskriminierungen.

Kritik von den Kirchen

Vor einigen Wochen war man sich in der rot-grünen Koalition noch einig, dass das Gesetz im März im Bundestag behandelt und schnellstmöglich verabschiedet werden sollte. Wer damals mit der Sprecherin des sozialdemokratisch geführten Justizministeriums redete oder mit dem rechtspolitischen Sprecher der Grünen, Volker Beck, bekam das große Gähnen: alles Paletti, sagte sie, keine Probleme, Gesetz geht durch.

Nichts ist Paletti. Die neuen Signale aus Berlin deuten darauf hin, dass das nette, kleine Gesetz zu scheitern droht, das laut Herta Däubler- Gmelin ein „letztes Teilstück“ in der Reihe von Antidiskriminierungsmaßnahmen der rot-grünen Bundesregierung sein sollte, zu denen auch die Zulassung der Homo-Ehe oder die Mietrechtsreform gehört. Die EU hatte in ihrer Richtlinie „Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft“ gefordert, die „über die Gewährleistung des Zugangs zur Erwerbstätigkeit hinausgehen“ und auch Bildung oder Sozialschutz abdecken, also den Zugang zu öffentlichen Gütern und zu Wohnraum. Der Entwurf der Bundesregierung zählt zusätzlich die Punkte Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht und sexuelle Identität auf.

Schon im Vorfeld schimpfte Norbert Geis (CSU), der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, das ganze Gesetz stelle einen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Privateigentum dar; er holte sich damit verbale Prügel vor allem von den Behindertenverbänden. Auch aus dem Arbeitgeberlager ist hinter den Kulissen Kritik zu hören, die sich allerdings auf ein zweites Teilstück bezieht, das Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen verhindern soll und von Arbeitsminister Riester erst noch ausgearbeitet werden muss: Man will sich in einer Umkehrung der Beweislast nicht gezwungen sehen, zu begründen, warum man jemanden nicht eingestellt, der sich nun diskriminiert sieht.

Inzwischen haben sich auch die Kirchen aus der Deckung gewagt – mit konkreter Kritik. Joachim Gärtner, Stellvertreter des Bevollmächtigten des Rates der EKD, formuliert die Bedenken beider großer Kirchen: Mit dem Gesetz in der vorliegenden Form könne eine atheistische Familie klagen, die ihr Kind nicht in einem christlichen Kindergarten untergebracht habe; jede Seniorin, die keinen Platz in einem kirchlichen Altenheim bekomme. „Die Kirchen müssen ihre Prägung durchhalten können und ihre Einrichtungen vornehmlich ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen dürfen.“ Der grüne Fürsprecher des Gesetzes, Volker Beck, argumentiert dagegen. Er habe den Kirchen einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der besagt, dass religiöse Gemeinschaften „die Vertragsangebote für ihre kulturellen und wohltätigen Einrichtungen auf ihre Angehörigen beschränken“ dürfen. Das reicht nicht, sagt Gärtner, schließlich wolle man auch das Recht haben, als evangelische Kirche zum Beispiel die neue Orgel bei einem evangelischen Orgelbauer bestellen zu können.

Vertreter der Kirchen sollen inzwischen beim Bundeskanzler vorgesprochen haben, der vor der Bundestagswahl einen Streit um ein Gesetz fürchtet, für dessen Umsetzung ja noch ein gutes Jahr Zeit wäre. Das Antidiskriminierungsgesetz gilt als eines, das nicht zu den „Siegertypen- Gesetzen“ gezählt wird; böse Zungen würden eventuell den Begriff „Gedöns“ aus den Anfangszeiten der Koalition wiederbeleben wollen.

Und so besteht auch bei den Sozialdemokraten Dissens. Kritiker in der SPD geben zu bedenken, dass dann womöglich Parteien wie die NPD klagen könnten, wenn ihnen aus weltanschaulichen Grünen das Mieten eines Versammlungslokals versagt werde. Nonsens, sagt wiederum Beck: Die NPD habe aufgrund des Parteienprivilegs im Vereinsrecht sowieso entsprechende Rechte.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Alfred Hartmann, sagt, das Gesetz sei „gewollt“. Aber, fügt er mit Blick auf den Wahlkampf hinzu, sicher sei gar nichts. Frohnatur Volker Beck sieht das optimistischer: Niemand müsse Angst vor dem Gesetz haben. Wer vor Gericht bestreite, dass er jemanden diskriminiert habe, und für seine Entscheidung sachliche Gründe vorlegen könne, der hätte auch nach der zukünftigen Gesetzeslage gute Chancen. Überhaupt: „Ein zivilrechtliches Gesetz kann Diskriminierung nicht verhindern. Der Gesetzgeber muss sich der Begrenztheit seines Handelns bewusst sein.“ Das Recht müsse auf der Seite der Diskriminierten stehen.

Doch die werden vermutlich bis zur nächsten Legislaturperiode darauf warten müssen.

  • Vorlage des BMJ für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland