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Erstes OLG-Urteil wegen Diskriminierung beim Diskothekeneinlass

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute über einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschieden und dem Kläger eine Entschädigung von 900 - € für eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung zugesprochen, da ihm wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wurde.

Zur ##!link:www.amtsgericht-esslingen.de/servlet/PB/menu/1272852/index.html?ROOT=1182029:Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 12.12.2011


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