OLG Köln fällt wegweisendes Urteil gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Grundsatzentscheidung zum Antidiskriminierungsrecht - OLG Köln spricht dunkelhäutiger Familie 5000 EUR Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche zu
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab heute im Berufungsverfahren der Klage einer dunkelhäutigen Familie, die bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde, statt. Zuvor hatte das Landgericht Aachen die Klage abgewiesen. In dieser wegweisenden Entscheidung des OLG wurde die beklagte Hausverwaltung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5000,- € verurteilt. Die Stiftung „Leben ohne Rassismus" und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen unterstützen diese Klage, um zukünftig von Diskriminierung Betroffenen den Klageweg zu erleichtern.
Die Klage der Familie gegen die Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde durch das Landgericht (LG) Aachen mit der Begründung abgewiesen, die Hausverwaltung sei nicht die richtige Beklagte. Es verneinte gleichzeitig einen Auskunftsanspruch bezüglich der Eigentümer des Hauses. Dagegen legten die Kläger Berufung beim OLG Köln ein.
Im Laufe der Verhandlung vor dem OLG hat die Hausverwaltung die Benachteiligung zugestanden. Das diskriminierende Verhalten der handelnden Hausmeisterin sowie der Mitarbeiterin der Hausverwaltung rechnet das OLG der Beklagten bereits nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Im Unterschied zum LG Aachen erübrigt daher sich eine Anwendung der Vorschriften des AGG. Die Richter stützen das Klagebegehren auf eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde aus den Vorschriften des BGB. Der Auskunftsanspruch wurde für erledigt erklärt, weil die Beklagte die Anschriften der Eigentümerinnen mitgeteilt hatte.
Auch wenn das AGG letztlich nicht zur Anwendung gekommen ist, ist davon auszugehen, dass die Existenz des AGG den Rechtsschutz gegen Diskriminierungen grundsätzlich verbessert hat. Auch zur vorliegenden Entscheidung wäre es möglicherweise vor Inkrafttreten des AGG insbesondere bezüglich der Höhe der zugesprochenen Entschädigung nicht gekommen. Diese Entscheidung eröffnet zukünftig Menschen, die bei der Wohnungssuche benachteiligt werden, bessere Möglichkeiten, dagegen juristisch vorzugehen.
Die Notwendigkeit der Rechtshilfe durch die Stiftung wird durch diesen Fall bestätigt. Ohne deren Unterstützung können Betroffene ihre Rechte nur in seltenen Fällen bei entsprechenden finanziellen Mittel geltend machen.
Pressemitteilung des OLG Köln
Stellungnahme der Stiftung "Leben ohne Rassismus" und des Prozessanwalts RA Busch
Kontakt:
Hartmut Reiners, ARIC-NRW e.V., Duisburg (0203 2969499)
Isabel Teller, GBB-Aachen (0241 49000);
Schirmherr der Stiftung: Ron Williams
Im Stiftungsbeirat vertretene Organisationen:
- Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC NRW e.V., Tel.: 0203 28 48 73
- Interkulturelles Solidaritätszentrum Essen e.V. /Anti-Rassismus-Telefon Tel.: 0201 23 20 60
- Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., Köln, Tel.: 0221 51 01 847
- Pädagogisches Zentrum Aachen, Tel.: 0241 49 00 0
- Planerladen e.V., Dortmund Tel.: 0231 83 32 25
- ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V., Tel.:0201 20 53 9
- Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V., Siegen, Tel.: 0271 38 78 30
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