GBB Aachen: Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zur Beweiswirkung eines Nationalpasses
Der Beschluss des OLG Hamm betrifft die Verwaltungspraxis vieler Standesämter, ausländische Ausweisdokumente bestimmter außereuropäischer Staaten als Identitätsnachweis nicht anzuerkennen. Erkenntnisse, nach denen in einem Herkunftsland kein gesichertes Urkundenwesen existiert, reichen demnach alleine nicht aus, die Echtheit eines Nationalpasses in Frage zu stellen, so entschied das OLG Hamm in 2017. Die Nicht-Anerkennung von Nationalpässen der Eltern in Deutschland geborener Kindern, führt zu erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen bei der Eintragung in die Geburtenregister und stellt eine diskriminierende Verwaltungspraxis dar. Siehe hierzu auch unter der Rubrik „Aus der Arbeit“.