Hausrecht auf Rassismus? Racial Profiling im Freizeitbereich ist rechtswidrig

Hausrecht auf Rassismus? Racial Profiling im Freizeitbereich ist rechtswidrig Berichte über Discos und Schwimmhallen, die Flüchtlingen mit Verweis auf sexuelle Belästigung den Zugang erschweren oder verbieten wollten, haben eine bundesweite Debatte über Rassismus im Freizeitbereich eröffnet. Neu ist das Problem nicht. Hamado Dipama besuchte im Mai 2014 25 Münchner Clubs, an 20 wurde er abgewiesen. “Du stehst da und fragst dich: Was habe ich falsch gemacht? Du fühlst Dich erniedrigt, verletzt. Es ist so demütigend und peinlich, das ist schwer zu ertragen“, berichtete er einem US-amerikanischen Magazin. Er teilt diese Erfahrungen mit vielen Menschen, die nicht ins typisch deutsche Bild passen und deshalb regelmäßig an Einlasstüren, im Bewerbungsverfahren oder bei der Wohnungssuche scheitern. In den USA und Großbritannien ist rassistische Diskriminierung im Dienstleistungssektor seit den 1960er Jahren gesetzlich verboten. In Deutschland bietet seit zehn Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine rechtliche Handhabe. Das zivilrechtliche Verbot rassistischer Diskriminierung im AGG Das AGG formuliert in §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 8, 19 Abs. 2 AGG ein Verbot der Benachteiligung “aus Gründen der Rasse und ethnischen Herkunft” für sämtliche zivilrechtliche Schuldverhältnisse. Neben Verträgen mit Ärzt*innen, Fahr- oder Sprachschulen betrifft das alle Verträge über Güter und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Kategorien „Rasse und ethnische Herkunft“ lassen sich nicht scharf voneinander abgrenzen. Das ist auch nicht nötig, sie können als rassistische Diskriminierungen bezeichnet werden. Das macht auch die Gesetzesbegründung deutlich, wonach „nicht das Gesetz das Vorhandensein verschiedener menschlicher ,Rassen’ voraussetzt, sondern derjenige, der sich rassistisch verhält, ebendies annimmt“ (S. 31). Es kommt also auch nicht auf tatsächliche Unterschiede an, sondern auf die stigmatisierenden Zuschreibungen. Umfasst sind Anknüpfungen an das äußere Erscheinungsbild, an den Namen, die Sprache, den Akzent, die Religion oder die Kleidung, mit denen eine bestimmte biologische Abstammung oder ethnokulturelle Herkunft assoziiert wird. Der gesamte Inhalt kann hier eingesehen werden. Antidiskriminierungsberatung Brandenburg Opferperspektive e.V. Rudolf-Breitscheid-Straße 164 14482 Potsdam Telefon +49 (0)331 8170000 Telefax +49 (0)331 8170001 antidiskriminierung@opferperspektive.de www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de

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