Musteranfrage für Integrationsräte: Diskriminierungsschutz in der Kommune

Chancengleichheit, die Förderung von Vielfalt und die Bekämpfung von Diskriminierungen sind zentrale kommunalpolitische Anliegen. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für die Kommunen verschiedene Verpflichtungen entstanden:
Als Arbeitgeber bestehen Verpflichtungen zur Einleitung von Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen und Belästigunge. Das AGG regelt auch den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der Einstellungsbedingungen und Auswahlkriterien.Kommunen als Anteilseignerinnen von Dienstleistungsunternehmen der Daseinvorsorge sind angehalten Kunden und Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützenAls ordnungspolitischer Akteur ist die Kommune z:B. in der Wohnungspolitik und in der Gewerbeaufsicht (Diskotheken, Fitnessstudios) gefragt.Zwar schreibt das AGG nur die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle auf Bundesebene vor, doch lokale Antidiskriminierungsstellen haben sich als sinnvoll erwiesen.

Der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates hat sich deshalb bei seiner Sitzung am 19.03.2011 eingehend mit dieser Materie befasst und einstimmig beschlossen, die Mitglieder zu bitten, sich dieser Thematik anzunehmen. Hierzu wurde eine Musteranfrage entwickelt, die als Einstieg in die Behandlung in den Städten dienen kann.

Download Musteranfrage

Das Gleichbehandlungsbüro Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben gemeinsam mit dem Landesintegrationsrat diese Anfrage entworfen. Die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit sind gerne bereit, auch in Ihrer Stadt über dieses wichtige Thema zu berichten, der Kontakt kann über die Geschäftsstelle des Landesintegrationsrates hergestellt werden.