Stiftung 'Leben ohne Rassismus' unterstützt Fall einer abgelehnten Bewerberin mit Kopftuch

Die Stiftung "Leben ohne Rassismus" unterstützte die Klage einer Frau mit Kopftuch gegen eine Personalvermittlung, welches es ablehnte, ihre Bewerbung an potentielle Arbeitgeber weiterzuleiten.
Die Personalvermittlerin hatte auf ihrer Homepage damit geworben, Arbeitgeber könnten durch ihre Einschaltung die Diskriminierungsverbote umgehen und hierbei anonym bleiben.
In zweiter Instanz wurde der Klägerin vor dem OLG Celle nun 1850 € Entschädigung zugesprochen.



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